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Auszug aus dem Katalog der Pflegeversicherung:
Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, An- und Ausziehen
Pflege von Haut und Haar, Mund und Zähnen
Anbringen und Wechseln von Inkontinenzartikeln
Mobilisierung durch Geh- und Bewegungsübungen
Unterstützende Lagerungen
Wohnung reinigen
Einkäufe erledigen
Wäsche und Kleidung waschen und pflegen
Warme und kalte Speisen zubereiten und anreichen
Pflege und Hauswirtschaft kann über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Bei Pflegegrad 1: kein Anspruch, aber Leistung über Entlastungsbetrag möglich
bei Pflegegrad 2: 689 €
bei Pflegegrad 3: 1298 €
bei Pflegegrad 4: 1612 €
bei Pflegegrad 5: 1995 €
monatlich.

Welche Leistungen Sie darüber hinaus in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie bitte der PDF Datei in der
Rubrik "aktuell" auf dieser Homepage.